6/08 – Beerenzeit

Jetzt kommt die Zeit, wo an Hecken und Sträuchern, in versteckten Schlägen im Wald oder im hinteren Eck im Garten Beeren reifen und mit ihrer blauen oder roten prallen Frucht zum Naschen verlocken.

Doch findet man auch häufig Beeren, die man nicht kennt, und sollte dann tunlichst die Finger davon lassen. Nach einer alten Faustregel erkennt man giftige und/oder ungenießbare Beeren, die in Europa wachsen, folgend:

Giftig sind:

1. Alle Beeren von Schlingpflanzen (z.B. Zaunrübe, Glyzinie, Gaisblatt, usw.)

2. Alle länglichen (d.h. nicht kugeligen) schwarzen Beeren (z.B. Liguster)

3. Alle glatten Beeren, die bei ihrer Reife am Grund den Kelch erkennen lassen, der nicht-blasig die Beere umschließt (z.B. Schlutte oder Judenkirsche, auch Laternchen genannt, Tollkirsche, Einbeere, Maiglöckchen, Bilsenkraut, usw.)

4. Alle Beeren, die zu zweit an der Spitze eines gemeinsamen Stengels stehen (z.B. Bittersüß)

5. Alle Beeren, die gemeinsam als Traube an der Spitze eines krautigen Stengels stehen (z.B. Aronstabgewächse)

6. Alle Beeren von immergrünen Gewächsen (z.B. Immergrün, Eibe, Tuje, Segebaum usw.)

Zwei Beispiele zum Veranschaulichen:

Bei der Erdbeere sind deutlich zwischen dem Stengel und der Beere die Kelchblätter der Blüte zu erkennen. Warum ist die Erdbeere dann nicht giftig? Weil sie keine glatte Beere ist, also keine glatte Oberfläche hat!

Bei der Stachelbeere, den Ribisel, der Schwarzbeere usw. ist nicht am Grund, sondern auf der Spitze der Beere der Blütenkelch zu sehen.

Das Steuerbüro Dr. Schönfelder wünscht einen beerigen Appetit – mit bekannten Sorten!