1/18 – Silvesterschmaus

Viele Möglichkeiten gibt es, ins neue Jahr hineinzurutschen. Wir wählten heuer den kulinarischen Weg und haben das nicht bereut.

Da man angeblich zu Silvester kein Huhn essen soll, weil ein Hendl nach hinten krampelt, während das Schwein mit der Schnauze nach vorne gräbt – und es soll ja vorwärts gehen im neuen Jahr – begannen wir mit Wildschweinrücken, kurz scharf angebraten. Köstlich!

Aber auch der Hase als Vorbote des Frühlings wurde verkostet, sowohl der Haushase als auch sein freilebender wilder Geselle. Die Meinungen dazu, welcher denn nun besser schmecke, waren zweigeteilt, denn beide waren einfach deliziös.

Auch die oftmals, aber zu Unrecht verschmähten Innereien wurden verkostet. Wer kann schon von sich behaupten, Wildhasennieren gegessen zu haben?

Und so herrlich vor sich her schmausend ging der Silvesterabend viel zu schnell vorüber. Mit dem obligatorischen Schweinskopf und dem Gulasch während des Neujahrskonzertes wurde schließlich das neue Jahr begrüßt.

Das Steuerbüro Dr. Schönfelder wünscht auch Ihnen ein ambrosisches 2018!